Beitragsordnung

§1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder und kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

 

§2 Beschlüsse

(1) Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe der Beiträge.
(2) Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
(3) Im Jahr der Neugründung des Vereins für Umwelt- und Naturschutz Brühl und Rohrhof e.V. fallen die Mitgliedsbeiträge ab dem Monat der Eintragung des Vereins ins Vereinsregister an.

 

§3 Beiträge

 Mitgliedsform   Jahresbeitrag
 Aktive Mitglieder 18,00 EUR
 Ermäßigter Beitrag  6,00 EUR
 Familienbeitrag  24,00 EUR
 Fördermitglieder  36,00 EUR

(1) Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
(2) Der Mitgliedsbeitrag wird durch SEPA-Lastschriftverfahren gemäß Beitrittserklärung jährlich vom Girokonto unter der Gläubiger-ID DE58ZZZ00002462337 abgebucht.
(3) Mitglieder, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen können, entrichten ihre Beiträge bis spätestens zum 5. Tag des entsprechenden Monats der Zahlungsfälligkeit eingehend auf das Beitragskonto des Vereins.

 

§4 Vereinskonto

 Bank:  BBBank e.G, Karlsruhe
 IBAN:  DE69 6609 0800 0009 3092 50
 BIC:  GENODE61BBB

    

Überweisungen an den Verein für Umwelt- und Naturschutz Brühl und Rohrhof e.V. auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

 

§5 Vereinsaustritt

Der Austritt kann durch das Mitglied nur durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand mit einer Frist von 6 Wochen zum Jahresende erklärt werden.