Schwetzinger Zeitung, 13.12.2025

Auf einem Grünstreifen, der an das Hima-Firmengelände (l.) grenzt, plant ein Investor unter anderem die Errichtung von mehrgeschossigen Wohnhäusern. Bild: Dirk Jansch
Das war zu erwarten. Zur Vorstellung des Projekts von 48 Wohn- und sechs Gewerbeeinheiten in bis zu viergeschossiger Bauweise in einer der letzten grünen Flächen in Brühl (Traumannswald, Albert-Bassermann-Straße) wurden die Bedenken der Besucher allesamt abgebügelt: Die viel zu massive Bebauung, die durch ein urbanes Wohngebiet möglich sein soll, die Blockierung der wichtigen Frischluftzufuhr durch die üblichen Südwest-Winde, der Mehrverkehr, die Parkplatzsituation, die Anbindung an ein oft überlastetes Abwassernetz und natürlich zum Wegfall der in Jahrzehnten entwickelten Natur. Ja, sogar eine mögliche Verwirkung des Baurechts gerade wegen der entstandenen Natur wurde angesprochen.
Brühl ist mittlerweile eine der am dichtesten besiedelten Gemeinden in ganz Baden-Württemberg. Mit 1.406 Einwohnern pro Quadratkilometer ist nur noch Eppelheim dichter gepackt. Und wenn man die linksrheinische Kollerinsel nicht mit einbezieht, hat Brühl rechtsrheinisch fast 2.000 Einwohner pro Quadratkilometer. Was will man den Brühler Bürgern noch zumuten – mit Fingerzeig auf die sogenannte „Grüne Mitte“? Aber das juckte die Verfechter, Bürgermeister und den Investor sichtlich nicht.
Die vortragenden Verfechter für ein urbanes Wohngebiet und damit für eine extrem verdichtete Bebauung wollten am Abend keine Zweifel daran lassen, dass die geplante Nutzung des Geländes, das dann zu 80 Prozent versiegelt werden soll, die Beste sei. Für wen oder was? Für maximale Gewinne aus geplanten Investitionen, unterstellte ich. Der angesprochene Investor Wieland verteidigte erwartungsgemäß die Gewinnerwirtschaftung. Er sei ja schließlich Unternehmer. Gewinnmaximierung auf Kosten der Anwohner, der Natur und zu Lasten des Siedlungscharakters?
Auf meinen Vorschlag, alternativ ein allgemeines Wohngebiet (WA) zu gestalten, angrenzend an das vorhandene, womit die massive Planung und die mögliche Lärmbelastung deutlich reduziert würden, folgte Schweigen. Dann das krasse Argument der vortragenden Verfechter: Die bis zu vierstöckige Bebauung würde den möglichen Gewerbelärm, zum Beispiel von Hima, abblocken und das vorhandene angrenzende Wohngebiet schützen. Wirklich krass. Wer möchte da noch hinziehen?, äußerte ich. In eine Riegelbebauung wegen möglichem Lärm?
Der Wert der mittlerweile dort angesiedelten Natur muss eine Berücksichtigung erfahren. Mit all den Großsträuchern und Bäumen, die der Mensch künstlich ersetzen müsste: die Sauerstoffproduktion, die Artenvielfalt, Lärmreduzierung, Temperaturabsenkung, Luftreinigung, Wasserspeicherung und natürlich die CO₂-Aufnahme.
Durch die geplanten Betonbauten wird das Gegenteil der Fall sein – ein drastisch hoher CO₂-Ausstoß. Derartige Berechnungen zum „Wert des Baumes“ sind im Internet abrufbar, haben aber in Brühl offensichtlich noch keinen Einzug gehalten. Da wird deutlich, wie dringend nötig für Brühl eine Baumschutzverordnung ist.
Mein Hinweis auf die notwendige Betrachtung des Paragrafen 34 Baugesetzbuch, nachdem das Einfügen in die vorhandene Bebauung gefordert wird, fand gegen Ende der Veranstaltung keine Freunde bei den Vortragenden und Verfechtern. Klar, bei links und rechts einstöckiger Bebauung sinkt gegebenenfalls der maximale Gewinn. Wenn alle Argumente nicht fruchten, denke ich, dann soll es Gewerbegebiet bleiben. Denn zu schmal ist das Gebiet für eine massive Nutzung.
Und mit den bestehenden Einschränkungen aus der zugrunde gelegten Abstandsliste von nahezu 200 nicht möglichen Gewerbearten beziehungsweise -betrieben und weiteren Nutzungseinschränkungen ist ein nicht störendes Gewerbe das Erträglichere. Mit der Hoffnung auf den Erhalt einiger der dort so wichtigen Naturflächen.
Gekauft hat der Investor ein Gewerbegebiet, das unter dem Vorzeichen „Funktionslosigkeit“ steht, dessen Planungsgrundlagen eventuell nicht mehr aktuell sind und einen Anpassungsbedarf an die Umweltbedingungen und Luftqualität nötig hat. Jetzt will der Investor ausnutzen, was geht. Und verlangt dafür die Umwandlung in ein urbanes Wohngebiet.
Die Gewinnmaximierung des Investors ist aber nicht das Problem der Bürger und nicht die Aufgabe der Gemeindeverwaltung. Letztere ist für die Bürger da. Und nicht nur für Investoren.
kt

Landtagsvizepräsident Daniel Born (l.) lässt sich vom Umweltvereinsvorsitzenden Klaus Triebskorn die Projekte erklären. Foto: Eschwey